1. Grundbuchauszug und Flurkartenauszug
Diese beiden Dokumente gehören in die Unterlagen zum Verkauf Ihres Hauses. Im ersten Schritt dürfen diese Nachweise ruhig schon etwas älter sein. Kommt es dann tatsächlich zum Kauf, sollten beide Auszüge nicht älter als drei Monate sein. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die entsprechenden Unterlagen beim Katasteramt bzw. beim Grundbuchamt einzuholen.
2. Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Berechnungen
Alle offiziellen Dokumente, die das Baujahr, die Größe und Aufteilung der Immobilie darstellen, sollten in den Verkaufsunterlagen enthalten sein. Ggf. auch vorhandene Berechnungen zu Kubatur und Wohnflächen sowie evtl. vorhandene Baugenehmigungen werden benötigt. In seltenen Fällen liegen keine Bauunterlagen bei den Verkäufern und im Bauaktenarchiv vor. Aber auch hier können wir mit einem Aufmaß und daraus erstellten Bauzeichnungen die „Lücke schließen“.
3. Laufende Mietverträge
Sollten ein oder mehrere Mieter in der zu veräußernden Immobilie wohnen, dann sind Kopien ihrer Mietverträge und etwaiger Nachträge dazu erforderlich. Auch evtl. Mängelanzeigen, Mietminderungsbegehren, Widersprüche zu Nebenkosten-Abrechnungen oder Mietrückstände der Mieter sind offen zu legen. Optimal ist eine Aufstellung der Mieteinnahmen, unterteilt in Grundmiete und Betriebskosten. Damit potenzielle Käufer einen Überblick zu den tatsächlich anfallenden Nebenkosten erhalten, sollte eine Kopie der aktuellen Nebenkosten-Abrechnung gegenüber den Mietern beigelegt werden.
4. Energieausweis
Ein Energieausweis ist heutzutage unerlässlich. Er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das in die Unterlagen zum Verkauf Ihres Hauses gehört. Bei Vorlage entsprechender Unterlagen unterstützt die Ronald Merten Immobilien GmbH gerne bei der Erstellung des Energieausweises.
5. Informationen über Altlasten, Baulasten, Straßenausbau- & Erschließungsbeiträge
Ist eine Immobilie mit Altlasten behaftet oder gibt es Anlass zu der Annahme, dass die Böden eines Grundstücks durch Chemikalien verunreinigt sind, so muss dies im Zuge eines Verkaufs offengelegt werden. Ebenfalls sollten Auskünfte zu eventuellen Straßenausbau und Erschließungsbeiträgen enthalten sein, dazu gehören auch eventuell eingetragene Baulasten.